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Entscheidungen zu "§ 57 VwVG NRW"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 1313/03 vom 10.09.2003

1. Zum Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO.

2. Sind in einer Ordnungsverfügung unterschiedliche Regelungen enthalten, so verstößt die Androhung eines Zwangsgeldes in bestimmter Höhe so lange nicht gegen das Bestimmtheits- oder Verhältnismäßigkeitserfordernis als die Androhung für den geringst möglichen Verstoß gerechtfertigt ist.

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