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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVwGO§ 83 Satz 1 VwGO 

Entscheidungen zu "§ 83 Satz 1 VwGO"

Übersicht

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 VR 1.04 vom 01.07.2004

Bei der Anfechtung einer Beförderungsgenehmigung durch ein von dem Transport betroffenes Land bietet § 4 Abs. 2 Nr. 6 AtG keine Grundlage für die Annahme eines nichtverfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits i.S. des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.

Ein offensichtlich rechtswidriger und den Rechtszug verkürzender Verweisungsbeschluss bindet das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, nicht.

BGH – Beschluss, KVR 24/01 vom 18.02.2003

a) Im Kartellverwaltungsverfahren gilt für die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts die Verweisung des § 83 Satz 1 VwGO auf §§ 17 bis 17b GVG. Danach prüft das Rechtsbeschwerdegericht nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts, wenn es über eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache befindet.

b) Eine Demarkationsabrede, mit der sich ein Erdgaslieferant verpflichtet, im traditionellen Versorgungsgebiet des Abnehmers keine Dritten mit Erdgas zu beliefern, verstößt gegen das Kartellverbot des § 1 GWB. An einer derartigen Abrede besteht weder im Hinblick auf erhebliche Investitionen des Abnehmers in das Leitungsnetz noch mit Blick auf eine vom Abnehmer eingegangene Mindestbezugsverpflichtung ein anzuerkennendes Interesse.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 A 1.05 vom 26.08.2005

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 12 A 54.05 vom 12.08.2005

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 A 54.05 vom 12.08.2005

BGH – Beschluss, KVR 25/01 vom 18.02.2003


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