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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVwGO§ 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO 

Entscheidungen zu "§ 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO"

Übersicht

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 914/04 vom 17.05.2004

1. Ob Paintball-Spiele mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar sind und deshalb wegen Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel untersagt werden können, ist wegen der damit verbundenen komplexen tatsächlichen und schwierigen rechtlichen Fragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht verlässlich zu klären.

2. Die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Veranstalters begründet das überwiegende private Interesse an der Suspendierung des Sofortvollzugs der Untersagungsverfügung. Dem öffentlichen Interesse an der Begrenzung des mit Paintball-Spielen verbundenen "Gefahrenpotentials" ist durch Auflagen gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO Rechnung zu tragen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 W 29/03 vom 21.01.2004

Ruhen der ärztlichen Approbation und Sofortvollzug

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 2 S 49.05 vom 22.06.2005

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 808/05 vom 16.04.2005

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 3 B 125/03 vom 22.12.2003

BVERFG – Beschluss, 1 BvQ 9/02 vom 29.03.2002

BVERFG – Beschluss, 1 BvQ 23/00 vom 18.08.2000


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