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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVwGO§ 62 Abs. 3 VwGO 

Entscheidungen zu "§ 62 Abs. 3 VwGO"

Übersicht

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 272/07 vom 08.05.2009

1. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Eigenbetriebsgesetz Sachsen-Anhalt - EigBetrG LSA - gilt auch für die Prozessvertretung von Gemeinden in Angelegenheiten des Eigenbetriebes und überlagert § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde wird dann i.S.d. § 62 Abs. 3 VwGO durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes vertreten.

2. Als Bedienstete i.S.d. § 7 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EigBetrG LSA sind nur bei dem Eigenbetrieb beschäftigte Bedienstete einer Gemeinde i.S.d. § 11 EigBetrG LSA anzusehen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 293/05 vom 09.02.2006

Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsunfähigkei von einer Prüfung zurücktritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 866/02 vom 16.12.2002

1. Durch Erklärungen rechtsgeschäftlicher und prozessrechtlicher Art, die der Zweckverbandsvorsitzende gegenüber Dritten im Außenverhältnis abgibt, wird der Zweckverband auch dann berechtigt und verpflichtet, wenn der Verbandsvorsitzende sie ohne eine nach § 31 ThürKGG erforderliche Beschlussfassung der Verbandsversammlung abgegeben hat.

2. Der Beginn der Festsetzungsverjährung setzt wegen der Abhängigkeit vom Entstehen sachlicher Beitragspflichten eine wirksame Beitragssatzung voraus. Die Festsetzungsfrist für die Erhebung von Beiträgen beginnt deshalb nicht zu laufen, wenn Beitragspflichten wegen der Ungültigkeit der der Beitragserhebung zugrunde liegenden Satzung(en) nicht entstehen konnten.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 36.97 vom 16.07.1998

Leitsätze:

Eine von einer Behörde der Aufsichtsbehörde erteilte Generalvollmacht zur Prozeßvertretung ist dahin auszulegen, daß die behördenintern jeweils zuständigen Bediensteten der Aufsichtsbehörde gemäß § 62 Abs. 3 VwGO beauftragt sind, die bevollmächtigende Behörde oder ihren Träger vor Gericht zu vertreten.

Das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, erfüllt nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG. Das gilt auch dann, wenn der Staat in manipulativer Weise auf die Person des Erwerbers des Eigenheims Einfluß genommen hat (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53).

Urteil des 7. Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 -

I. VG Chemnitz vom 18.07.1996 - Az.: VG 4 K 851/94 -

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 2 S 29.02 vom 01.11.2002


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