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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVwGO§ 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO 

Entscheidungen zu "§ 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 Q 45/06 vom 22.12.2006

Es entspricht nicht der Billigkeit im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen dem im Berufungszulassungsverfahren unterlegenen Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Beigeladene lediglich einen Zurückweisungsantrag gestellt hatte, der Zulassungsantrag indes nicht begründet worden und deshalb in entsprechender Anwendung des § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu verwerfen war.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1201/03 vom 07.08.2003

1. Im Rahmen der Beurteilung, ob eine Behörde im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO "ohne Verschulden" verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, gelten die gleichen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten wie bei einem Rechtsanwalt.

2. Der Prozessvertreter einer Behörde hat die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überwachen. Die Überwachung dieser Frist darf er nicht anderen Behördenbediensteten überlassen.

3. Zur Übertragung von Fristen bei Einführung neuer Software und Handheld-Computern in Behörden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 B 06.28 vom 21.08.2006

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 2 B 14.04 vom 22.09.2004

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 B 14.04 vom 22.09.2004

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1689/98 vom 27.09.2000


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