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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVwGO§ 124 Abs. 4 S. 1 VwGO 

Entscheidungen zu "§ 124 Abs. 4 S. 1 VwGO"

Übersicht

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 68/06 vom 14.11.2008

Seitens des Oberverwaltungsgerichts bestand keine Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich nach Eingang der Rechtsmittelschrift, die zudem ausdrücklich an das Oberverwaltungsgericht adressiert war, diese einem Richter zur Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts vorgelegt wird, um erforderlichenfalls die Beklagte frühzeitig auf Fehler hinzuweisen und damit die Nachholung der bis dahin versäumten Rechtshandlung noch innerhalb der gesetzlichen Frist zu ermöglichen oder - im Hinblick auf die sich aus dem Vertretungszwang ergebende besondere Bindungswirkung an den ausdrücklich erklärten Parteiwillen - mit Einverständnis des Behördenvertreters die Antragsschrift an das zuständige Verwaltungsgericht weiterzuleiten.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 46/04 vom 08.05.2008

Zum Antrag auf Zulassung der Berufung durch einen nicht im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vertretungsberechtigten Bediensteten einer Behörde und zu den Anforderungen fehlendes Verschuldens für die Fristversäumnis im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO auf Seiten der Behörde.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 704/07 vom 10.04.2008

Wird durch einen Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung beantragt und nach Ablauf der gesetzlichen Monatsfrist für den allein zulässigen Antrag auf Zulassung der Berufung erklärt, der Antrag solle sich auch auf das Zulassungsverfahren erstrecken, rechtfertigt dies weder eine Auslegung noch eine Umdeutung des Prozesskostenhilfeantrags für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 11 N 42.06 vom 06.09.2007


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