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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVOB/B§ 5 Nr. 3 VOB/B 

Entscheidungen zu "§ 5 Nr. 3 VOB/B"

Übersicht

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 18/05 vom 31.03.2006

Ein nichtiges Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn die Vertragspartner den Vertrag unter einem Vorbehalt abgeschlossen haben. Eine befreiende Schuldübernahme setzt stets den Willen des Gläubigers voraus, einen Schuldner aus der Haftung zu entlassen. Der Wille muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer wunschgemäß die "momentane Abrechnungssituation" über ein Bauvorhaben, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 22 U 214/99 vom 30.05.2000

VOB/B §§ 5 Nr. 1 und 3, 6 Nr. 2 und 6

Leitsätze:

1. Wenn eine kalendermäßig bestimmte verbindliche Ausführungsfrist durch Zusatzaufträge verlängert wird, ist der Fertigstellungstermin nicht mehr nach dem Kalender bestimmt, so daß der Auftragnehmer erst durch Mahnung nach Fälligkeit in Verzug gerät.

2. Ein Schadenersatzanspruch wegen unzureichender Besetzung der Baustelle setzt Verzug des Auftragnehmers, jedenfalls aber ein hinreichend bestimmtes Abhilfeverlangen des Auftraggebers voraus.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.5.2000 - 22 U 214/99
rechtskräftig

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-22 U 191/07 vom 09.05.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 98/07 vom 15.01.2008


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