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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVOB/B§ 11 Nr. 2 VOB/B 

Entscheidungen zu "§ 11 Nr. 2 VOB/B"

Übersicht

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 143/08 vom 03.03.2009

Zum Umfang einer zulässigen Rechtsberatung im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 190/06 vom 01.06.2007

Ist in einem Bauvertrag vereinbart, dass der Werkunternehmer die von ihm geschuldeten Leistung innerhalb von 35 Tagen zu erbringen hat, ist er aber bei seiner Arbeit von anderen Gewerken ebenso abhängig wie diese Gewerke von seiner Leistung, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass die Leistungen innerhalb von 35 Tagen in einem Stück zu erbringen hatte, um den Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn außerdem ein Fertigstellungstermin vereinbart worden ist, den der Werkunternehmer eingehalten hat.

BGH – Urteil, VII ZR 231/03 vom 08.07.2004

Eine Vertragsstrafe ist nicht verschuldensunabhängig vereinbart, wenn sie in einer Klausel unter Bezugnahme auf § 11 VOB/B von der Überschreitung des Fertigstellungstermins abhängig gemacht wird und die VOB/B vereinbart ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 432/00, BGHZ 149, 283, 287).

Das Berufungsgericht kann im Einzelfall zur Vermeidung einer mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehenden Verfahrensverzögerung gehalten sein, von einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht abzusehen. Von einer Zurückverweisung kann insbesondere dann abzusehen sein, wenn eine lange Verfahrensdauer auf gerichtliche Verfahrensfehler zurückzuführen ist.

BGH – Urteil, VII ZR 432/00 vom 13.12.2001

Ergibt sich aus dem VOB/B-Vertrag nichts Gegenteiliges, ergänzt die Regelung des § 11 Nr. 2 VOB/B nach ihrem Sinn und Zweck die im Vertrag an anderer Stelle getroffene Vertragsstrafenvereinbarung.

Die Zeit für die Leistung ist gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung der Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums im Vertrag vereinbart ist und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 73/06 vom 26.10.2006

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 111/04 vom 07.09.2006

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-5 U 89/05 vom 06.07.2006


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