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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVOB/A§ 28 VOB/A 

Entscheidungen zu "§ 28 VOB/A"

Übersicht

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 433/03 vom 27.04.2004

Ein Anhörungsmangel wird auch durch eine auf Initiative des Beteiligten erfolgte nachträgliche Anhörung geheilt, wenn in diesem Verfahren der Beteiligte die effektive Gelegenheit zur Stellungnahme besaß.

Versagt eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung, so verletzt sie das Gleichbehandlungsgebot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinweg setzt und trotz Fehlens der ansonsten geförderten Voraussetzung die Leistung gewährt (in Anschluss an zuletzt: BVerwG, Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25/02 -).

Die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung behördlicherseits im Rahmen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides muss auf besondere Einzelfälle beschränkt bleiben, in denen die Behörde für die Rechtswidrigkeit ihres Bescheides in besonders hohem Maße mitverantwortlich ist. Die Rücknahme eines (begünstigenden) Subventionsbescheides ist nur dann unzulässig, wenn sie auch unter Berücksichtigung der in § 48 ThürVwVfG bereits vorgenommenen Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen mit den Grundsätzen von Treu und Glauben schlechterdings unvereinbar ist.

OLG-KOELN – Urteil, 15 U 45/08 vom 18.11.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 72/07 vom 11.10.2007

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VII-Verg 14/07 vom 23.05.2007

OLG-HAMM – Urteil, 24 U 58/05 vom 05.12.2006

OLG-KOBLENZ – Urteil, 1 U 2046/98 vom 05.12.2001


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