Welte
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
VOB/A §§ 25, 25 a, 10 a, 17 a
Bei der Vergabeentscheidung gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A darf nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
BGH, Urt. v. 8. September 1998 - X ZR 109/96 -
OLG Oldenburg
LG Osnabrück