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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVO zu§ 93 Abs. 2 SchulG VO zu 

Entscheidungen zu "§ 93 Abs. 2 SchulG VO zu"

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BAG – Urteil, 9 AZR 675/05 vom 12.09.2006

1. Im Land Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der Pflichtstunden für beamtete Lehrkräfte landesgesetzlich bestimmt. Seit dem 1. Februar 2004 ist die Anzahl der wöchentlichen Pflichtstunden für angestellte Lehrkräfte entsprechend erhöht worden.

2. Die Verweisung auf die Arbeitszeitregelungen des Beamtenrechts gemäß Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT ist zulässig. Die angestellte Lehrkraft ist gegen unbillige einseitige Eingriffe in das Synallagma ausreichend geschützt, weil das Land bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte die Grenzen billigen Ermessens zu beachten hat.

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