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Entscheidungen zu "§ 22 VHB"

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OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 114/03 vom 26.07.2006

Der Beweis für eine vorsätzliche Brandstiftung obliegt dem Versicherer. Generelle Beweiserleichterungen kommen ihm hierbei nicht zugute. Allerdings dürfen die Anforderungen an die Führung dieses Beweises nicht überspannt werden. Es genügt auch ein nur mittelbarer oder Indizienbeweis.

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