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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVersorgungssatzung der Ländernotarkasse§ 5 Abs. 3 Versorgungssatzung der Ländernotarkasse 

Entscheidungen zu "§ 5 Abs. 3 Versorgungssatzung der Ländernotarkasse"

Übersicht

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 A 155/08 vom 15.01.2009

Zur Frage, ob die Ländernotarkasse verpflichtet ist, einem Notar die Reisekosten zu erstatten, die anlässlich einer Nachuntersuchung entstanden sind.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 5 Abs. 3 Versorgungssatzung der Ländernotarkasse

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