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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVermG§ 30 Abs. 1 VermG 

Entscheidungen zu "§ 30 Abs. 1 VermG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 2.08 vom 06.08.2008

1. Der Restitutionsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 2 StrRehaG i.V.m. § 1 Abs. 7 VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller nicht das Rehabilitierungsverfahren betrieben hatte bzw. daran nicht beteiligt war.

2. Sind durch ein DDR-Strafurteil unmittelbar auch Vermögenswerte Dritter eingezogen worden, so hat nach erfolgter Aufhebung der (gesamten) vermögenseinziehenden Maßnahme im Wege der Rehabilitierung auch der Drittbetroffene oder dessen Rechtsnachfolger gemäß § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 131/04 vom 25.04.2005

1. Der Verfügungsberechtigte ist ab Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 bis zum Ablauf der Anmeldefristen unabhängig von dem Vorliegen eines Antrages nach § 30 Abs.1 VermG in jedem Fall verpflichtet, die in § 3 Abs.3 Satz 1 VermG genannten Rechtsgeschäfte zu unterlassen, sofern der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes in Bezug auf die betroffenen Vermögenswerte durch § 1 VermG eröffnet war.

2. Als gewöhnliche Erhaltungskosten, die aus den gezogenen Nutzungen zu bestreiten sind, werden solche Kosten bezeichnet, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen im jeweils angesprochenen Zusammenhang regelmäßig aufgewendet werden müssen, um das Vermögen in seinen Gegenständen tatsächlich und rechtlich zu erhalten. Besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung verbunden mit Aufwendungen in beträchtlichen Größenordnungen vor, ist nicht von einer reinen Erhaltungsmaßnahme auszugehen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 37.04 vom 29.07.2004

Die im eigenen Namen vorgenommene Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar wirkt nicht zugunsten des Zedenten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Abtretung unwirksam war.

BGH – Urteil, III ZR 38/02 vom 10.04.2003

a) Zur Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen, wenn der spätere Käufer eines im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses mit der Treuhandanstalt bereits bestandskräftig restituierten Grundstücks die unzutreffende Auskunft erhalten hat, über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sei nichts bekannt.

b) Zur Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB und des Staatshaftungsanspruchs aus § 1 StHG in einem solchen Falle.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 27.98 vom 15.12.1999

Leitsatz:

Der Antrag auf Umwandlung eines enteigneten Betriebs nach dem Unternehmensgesetz der DDR vom 7. März 1990 ist bei der Ermittlung des Quorums gemäß § 6 Abs. 1 a Sätze 2 und 3 VermG für einen Restitutionsantrag nach dem Vermögensgesetz nicht zu berücksichtigen, wenn derjenige, der die Umwandlung nach dem Unternehmensgesetz der DDR beantragt hatte, sich ausdrücklich gegen eine Rückübertragung auf der Grundlage des Vermögensgesetzes ausgesprochen hat.

Urteil des 8. Senats vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 -

I. VG Gera vom 19.08.1998 - Az.: VG 6 K 285/94 GE -

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 20.98 vom 26.05.1999

Leitsätze:

Die Befreiung vermögensrechtlicher Ansprüche, die aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 13. Mai 1992 (BGBl II, S. 1222) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, vom Erfordernis fristgebundener Antragstellung durch § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 ist auf Fälle nicht anwendbar, in denen vor der Neuregelung zugunsten eines Anspruchskonkurrenten bereits ein Restitutionsbescheid ergangen und das Eigentum an dem Grundstück auf diesen übergegangen ist.

Weder das Abkommen vom 13. Mai 1992 noch das hierzu ergangene Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II, S. 1222) enthalten eine die Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG verdrängende Sonderregelung.

Zur Auslegung des Schreibens des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen vom 1. Oktober 1992 an alle Vermögensämter als Antrag im Sinne von § 30 Abs. 1 VermG.

Urteil des 8. Senats vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 -

I. VG Berlin vom 06.07.1998 - Az.: VG 25 A 16.96 -

BFH – Beschluss, IV B 110/07 vom 01.09.2008

BGH – Beschluss, V ZB 37/04 vom 20.01.2005

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 68/02 vom 12.06.2003


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