a) Zur Frage, ob den Verleger - wenn im Übersetzungsvertrag nichts Gegenteiliges bestimmt ist - hinsichtlich der von ihm in Auftrag gegebenen Übersetzung eine Auswertungspflicht trifft.
b) Ist dem Verleger, der mit dem Übersetzer einen Verlagsvertrag geschlossen hat, das Recht eingeräumt worden, Folgeauflagen zu veranstalten, darf er für die Neuauflage des übersetzten Werkes nicht ohne Not eine neu erstellte Übersetzung verwenden. Die Auswertungspflicht aus dem Verlagsvertrag bezieht sich grundsätzlich auch auf mögliche Neuauflagen, es sei denn, der Verleger kann auf vernünftige Gründe verweisen, weshalb er von der Weiterverwendung der Übersetzung absehen möchte.