a) Zur Frage, ob den Verleger - wenn im Übersetzungsvertrag nichts Gegenteiliges bestimmt ist - hinsichtlich der von ihm in Auftrag gegebenen Übersetzung eine Auswertungspflicht trifft.
b) Ist dem Verleger, der mit dem Übersetzer einen Verlagsvertrag geschlossen hat, das Recht eingeräumt worden, Folgeauflagen zu veranstalten, darf er für die Neuauflage des übersetzten Werkes nicht ohne Not eine neu erstellte Übersetzung verwenden. Die Auswertungspflicht aus dem Verlagsvertrag bezieht sich grundsätzlich auch auf mögliche Neuauflagen, es sei denn, der Verleger kann auf vernünftige Gründe verweisen, weshalb er von der Weiterverwendung der Übersetzung absehen möchte.
1) Bei der Übersetzung eines fremdsprachigen Romans ins Deutsche auf Bestellung eines Verlags liegt in der Regel ein Verlagsvertrag gemäß § 1 VerlG mit den entsprechenden Pflichten des Verlegers vor und kein Bestellvertrag nach § 47 VerlG.
2) Ein Pauschalhonorar für die Übersetzung ist kein ausreichender Anhaltspunkt, im Wege der Auslegung einen Bestellvertrag ohne Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht anzunehmen.
3) Die Verbreitung einer neuen Übersetzung durch einen anderen Übersetzer als 2. Auflage mit der identischen ISBN-Nr. ist nach § 3 UWG unzulässig.