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JuraForum.deUrteileVorschriftenVVergVOZVS§ 11 Abs. 3 VergVOZVS 

Entscheidungen zu "§ 11 Abs. 3 VergVOZVS"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11152/05.OVG vom 27.09.2005

Zur Maßgeblichkeit der jährlichen Aufnahmekapazität auch bei semesterweiser Festsetzung der Zulassungszahlen.

§ 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO dient nicht dem Ausgleich von Zulassungen, die in einem Wintersemester über die festgesetzte Kapazität hinaus ausgesprochen wurden, durch Verminderung der Zulassungen im darauf folgenden Sommersemester.

§ 11 Abs. 3 Satz 2 Vergabeverordnung ZVS lässt Überbuchungen der festgesetzten Zulassungszahlen grundsätzlich nur in dem Umfang der Nichtannahmequoten früherer Verfahren zu.

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