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Entscheidungen zu "§ 41 Abs. 2c VBLSa"

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 12 U 121/06 vom 05.06.2007

Gegenüber einem Versicherten, der nach Eintritt des Versorgungsfalles am 01.09.1997 wieder heiratet, kann sich die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf die Abschaffung des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn sich beim Vergleich der geleisteten Betriebsrente mit der Leistung, die bei Fortgeltung der Vorschrift und Zugrundelegung der Lohnsteuerklasse III/0 zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 41 Abs. 2c VBLSa

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