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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUWG a.F.§ 2 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. 

Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F."

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 U 167/04 vom 21.12.2004

1. Ein Drei-Monats-Tarif (Aktionsangebot) eines Anbieters für einen DSL-Internet-Zugang kann mit Jahrestarifen anderer Anbieter vergleichbar sein, wenn auch die Folgekosten nach Ablauf des Drei-Monats-Zeitraums mitgeteilt werden.

2. An einem unzulässigen "Lockvogelangebot" (für einen Drei-Monats-Tarif mit "Sternchenhinweis" zu den Folgekosten) fehlt es jedenfalls dann, wenn auch die Folgekosten günstiger sind, als die im Vergleich genannten Preise der Konkurrenz.

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