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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUWG§ 6 II 4 UWG 

Entscheidungen zu "§ 6 II 4 UWG"

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 80/04 vom 27.07.2004

Eine Bewerbung eines Schmuckstücks mit der Anpreisung im "Cartier-Stiel" ist eine vergleichende Werbung im Sinne von § 6 I UWG n. F.; diese Werbung ist unlauter, weil sie die Wertschätzung des Kennzeichens "Cartier" ausnutzt. Dagegen liegt mangels einer markenmäßigen Benutzung kein Fall einer Markenverletzung vor.

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