Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb einer Apotheke durch eine EU-ausländische Kapitalgesellschaft wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, wenn die Betriebserlaubnis unter Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot (§ 2 Abs. 1; § 8 ApoG) erteilt wurde.
Die Eröffnung eines sog. Internetshops begründet noch keine Sachbefugnis des Inhabers zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen anderen Gewerbetreibenden wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.
1. Versandhandel i. S. d. § 1 Abs. 4 JuSchG liegt nur dann vor, wenn es sowohl am persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller als auch an technischen oder sonstigen Vorkehrungen fehlt, durch die sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.
2. Der Begriff des Versands an Kinder und Jugendliche in § 1 Abs. 4 JuSchG erfasst nicht allein den Vorgang des Absendens, sondern den gesamten Ablauf der Übermittlung einschließlich des Eintreffens in der Sphäre des Empfängers.
3. Die Übermittlung von DVDs mittels eines an einen Erwachsenen adressierten einfachen Briefs stellt nicht sicher, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Es ist unlauter, wenn in der Werbung für den Austausch defekter Scheiben eines Kraftfahrzeuges damit geworben wird, dass sich der teilkaskoversicherte Kunde nicht in Höhe des Selbstbehaltes an den Reparaturkosten beteiligen müsse.