1. Durch die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen statt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren werden Dritte nicht in ihren Rechten verletzt (Abgrenzung zu OVG RhPf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG -).
2. Zu den Anforderungen an eine Lärmprognose für Windkraftanlagen (im Anschluss an OVG NW, Urteil vom 18. November 2002, NVwZ 2003, 756).