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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUVPG§ 3 Satz 5 UVPG 

Entscheidungen zu "§ 3 Satz 5 UVPG"

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 11.07 vom 20.08.2008

Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung.

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