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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUVPG§ 17 Abs. 2 UVPG 

Entscheidungen zu "§ 17 Abs. 2 UVPG"

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.2014 vom 09.08.2006

1. Wird in einem Bebauungsplan für eine Waldfläche eine andere Nutzungsart festgesetzt, dann wird die Rodung mit dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans zugelassen (Art. 9 Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 BayWaldG). Eine für die Rodung erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist in diesem Fall als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB).

2. Zu der Frage, ob im Fall der öffentlichen Bekanntmachung der Baugenehmigung (Art. 71 Abs. 4 BayBO) ein anderer Nachbarbegriff gilt, als bei der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Abs. 1 BayBO.

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