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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUStG 1999§ 24 UStG 1999 

Entscheidungen zu "§ 24 UStG 1999"

Übersicht

BFH – Urteil, V R 36/04 vom 12.10.2006

1. Welcher Ehegatte als Unternehmer zu erfassen ist, richtet sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt wurden.

2. Zur Frage, ob landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes noch vorhanden sind, noch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S. des § 24 UStG 1999 geliefert werden.

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Gesetze

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