Die entgeltliche Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unternehmer im Auftrag der Geldgeber treuhänderisch an einer Anlagegesellschaft beteiligt und deren Geschäfte führt.
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2, § 3a Abs. 4 Nr. 3, § 4 Nr. 8 Buchst. f
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4