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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUStG§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG 

Entscheidungen zu "§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG"

Übersicht

BFH – Urteil, V R 1/06 vom 30.04.2009

1. Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung --wenn keine Teilleistungen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind-- erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung ausgeführt.

2. Bei der hierauf entfallenden Umsatzsteuer handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits vor Verfahrenseröffnung vereinnahmt wurde.

BFH – Beschluss, V B 20/05 vom 20.10.2006


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