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Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG"

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OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-20 U 123/05 vom 16.08.2005

1. Werke können auch durch die Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke erscheinen.

2. In Italien konnte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Opernmusik dadurch erscheinen, dass auf Bestellung von Interessenten durch Kopisten Abschriften des beim Aufführungstheater befindlichen so genannten Originale gefertigt wurden.

3. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war.

4. Der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, begründet nicht die Vermutung, dass es nicht zuvor erschienen war.

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