Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenUUrhG§ 31 UrhG 

Entscheidungen zu "§ 31 UrhG"

Übersicht

BGH – Urteil, I ZR 49/06 vom 04.12.2008

Räumt der Urheber einem Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, obwohl er die entsprechenden Rechte schon zuvor der GEMA zur Wahrnehmung überlassen hatte, und geht die Rechtseinräumung zugunsten des Dritten daher ins Leere, kann nicht davon ausgegangen werden, der Urheber habe dem Dritten jedenfalls die Ansprüche abgetreten, die ihm im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das eigene Interesse an der Rechtsverfolgung neben der GEMA zustehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 45/06 vom 24.04.2007

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 - Elektronisches Pressearchiv - ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der "hängende Panther" von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der "hängende Panther" seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 9/06 vom 05.12.2006

1. Wird ein Architekt zunächst nur mit der Genehmigungsplanung beauftragt, soll ihm aber im Falle der Durchführung des Bauvorhabens auch die Ausführungsplanung übertragen werden, so kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht von einer Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts an den Bauherrn ausgegangen werden.

2. Errichtet der Bauherr in diesem Fall das Bauwerk unter Verwendung der Genehmigungsplanung, so können Schadensersatzansprüche des Architektenvorhabens begründet sein, sofern dabei von den schutzfähigen Elementen des Entwurfs Gebrauch gemacht wird.

3. Ob bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs weiterhin ein Pauschalabzug von 40 % zulässig ist, bleibt offen.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 U 161/99 vom 11.09.2003

1. Die vertragliche Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten kann sich im Wege der Vertragsauslegung ergeben (hier: vertragsgemäße Übergabe von Briefen unter Einräumen des Zitatrechts).

2. Zum postmortalen Persönlichkeitsrecht bei dem Veröffentlichen von Briefzitaten aus der Privatsphäre.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 10/00 vom 19.11.2002

Der Wahrnehmungszwang besteht auch gegenüber dem Inhaber (Zessionar) von Nutzungsrechten. Nach Sinn und Zweck des Wahrnehmungszwangs setzt die Kündigung des Wahrnehmungsvertrags für die Wahrnehmungsgesellschaft das Vorliegen besonderer Gründe voraus. Bestehen ernsthafte und nachhaltige Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers, so kann der Wahrnehmungsgesellschaft die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar sein. Die Entscheidung einer Wahrnehmungsgesellschaft, das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber aufgrund einer Rechtsberühmung Dritter zu beenden, kann eine schuldhafte Vertragsverletzung begründen. Die Übertragung des Urheberrechts in einem von ausländischen Rechtsvorstellungen geprägten Vertrag ist für die Bundesrepublik Deutschland als Schutz- und Verwertungsland als ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung zu verstehen.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 6 U 84/99 vom 15.05.2001

1. Wird urheberrechtlicher Schutz in Deutschland in Anspruch genommen, so ist deutsches Urheberrecht anwendbar.

2. Das Format für eine Fernsehshowreihe ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig. Die bloße Nachahmung eines nicht unter Sonderrechtsschutz stehenden Fernsehformats ist grunsätzlich auch nicht wettbewerbswidrig.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 2240/00 vom 26.10.2000

Zur vertraglichen Berechtigung der Verlagsgruppe B U Musikverlage, von F H geschaffene Chansons und Couplets zu nutzen, insbesondere auch für branchenfremde Werbezwecke.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 5573/98 vom 25.02.2000

Leitsatz

- Die Anwendung von § 10 Abs. 2 URG/DDR auf urheberrechtliche Verträge, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes geschlossen wurden, kommt nicht in Betracht. Für die Auslegung dieser Verträge ist jedoch das Urhebervertragsrecht der DDR anzuwenden.

- Durch den in der DDR benutzten Musterszenariumsvertrag wurden unter Berücksichtigung des auch in der DDR angewendeten Zweckübertragungsgrundsatzes mit den Fernsehrechten zugleich die Reche zur Sendung via Satellit, Kabel und Pay-TV mitübertragen.

- Pay-TV stellt keine neue eigenständige Nutzungsart dar, weil es das Senderecht in seinem Wesen nicht entscheidend verändert.

- Die in der DDR benutzten Normativbestimmungen für Filmschaffende stellten branchenübliche Bedingungen dar, zu deren wirksamer Einbeziehung in den Filmvertrag die positive Kenntnis der Bestimmungen nicht erforderlich war.

- In der DDR galt keine dem § 31 Abs. 4 UrhG vergleichbare Regelung.

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 148/05 vom 19.01.2006


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 31 UrhG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum