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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUrhG§ 101 a UrhG 

Entscheidungen zu "§ 101 a UrhG"

Übersicht

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 21/06 vom 14.06.2006

1. Eine zur vollständigen Erfüllung eines vom Gläubiger geltend gemachten Anspruchs im Wege der Leistungsverfügung kann nur aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes in besonderen Ausnahmefällen hingenommen werden, die ohne diese Maßnahme zu besonders schweren und existentiellen Rechtsbeeinträchtigungen beim Gläubiger führen.

2. Eine entsprechende Anwendung des § 101 a Abs. 3 UrhG auf einen vom Gläubiger geltend gemachten Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

3. Eine vorgerichtliche Abmahnung ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO ausnahmsweise dann nicht zumutbar, wenn neben der Unterlassung zugleich die Sequestration rechtsverletzender Gegenstände beantragt wird. Von diesem Grundsatz ist regelmäßig auch dann nicht abzuweichen, wenn vor Stellung des Verfügungsantrages eine staatsanwaltschaftliche Durchsuchung der Räumlichkeiten des Schuldners stattgefunden hat.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 51/04 vom 25.01.2005

Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetbenutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 63/99 vom 18.05.2000

Das Verbreitungsrecht urheberrechtlich geschützter Computerprogramme kann auf die notwendig gemeinsame Abgabe mit Hardwareprodukten beschränkt werden (OEM-Software, Bundle-Version).

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 157/07 vom 26.02.2008

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-20 U 64/07 vom 30.10.2007

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 14/07 vom 07.08.2007

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 186/99 vom 20.10.2000

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 77/99 vom 28.05.1999


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