§ 19 Abs. 1 UniZS, wonach der Zulassungsantrag auf dem von der Universität ausgegebenen Formular zu stellen ist und alle Angaben in der von der Universität bestimmten Form nachzuweisen sind, lässt es zu, bei einer Online-Bewerbung zu bestimmen, dass das ausgedruckte und unterschriebene Bewerbungsformular mit dem ausgedruckten Kontrollbogen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Universität einzureichen ist.
§ 19 Abs. 1 UniZS hält sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage in § 10 Abs. 2 HZG.
Entscheidungen zu weiteren Paragraphen
§ 19 UniZS vom 16. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Februar 2006