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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUmwRG§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG 

Entscheidungen zu "§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG"

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 146/08 vom 17.09.2008

1. Zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeinen Vorprüfung bei Erteilung einer Baugenehmigung zur Neuerrichtung von Teilen einer Schweinemastanlage.

2. Ist ein immissionsschutzrechtliches (Änderungs-)Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt worden, weil die Immissionsschutzbehörde dem Bauherrn nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG mitgeteilt hat, dass die Änderung keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfe, bedeutet dies - auch wenn es sich bei der Mitteilung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG um einen (feststellenden) Verwaltungsakt handelt - nicht, dass damit in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren die Durchführung einer an sich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeinen Vorprüfung entbehrlich geworden wäre.

3. Die Vorschriften in § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG räumen u. a. Individualklägern - abweichend von der bisherigen Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - ein subjektives Recht auf Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. auf Vorprüfung oder Nachholung der Prüfung ein mit der Folge, dass ein Verfahrensfehler als beachtlich einzustufen ist.

4. Auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kann sich der Antragsteller auf die bislang unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung berufen und die Anordnung der aufschiebende Wirkung seiner Klage erreichen, auch wenn diese Verfahrensschritte im Laufe des Hauptsacheverfahrens noch nachgeholt werden können.

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