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JuraForum.deUrteileVorschriftenUUKG§ 9 Abs. 2 UKG 

Entscheidungen zu "§ 9 Abs. 2 UKG"

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 379/09 vom 07.08.2009

1. Sowohl das Erfordernis der Zustimmung des Aufsichtsrates (§ 9 Abs. 2 UKG) als auch das Zustimmungserfordernis des Dekanats der Medizinischen Fakultät (§ 7 Satz 3 UKG) haben Sicherungsfunktion für die individualgrundrechtliche Wissenschaftsfreiheit des medizinischen Hochschullehrers.

2. Die räumliche Aufspaltung eines Institutes in einen diagnostischen Teil einerseits und einen Lehr- und Forschungsteil andererseits geht über den laufenden Geschäftsbetrieb des Universitätsklinikums hinaus und betrifft die Forschung und Lehre unmittelbar.

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