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JuraForum.deUrteileVorschriftenTTVK§ 7 Abs. 2 TVK 

Entscheidungen zu "§ 7 Abs. 2 TVK"

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 546/04 vom 10.03.2005

Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) muss nicht ausschließlich der Repräsentation des Arbeitgebers dienen.

Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK muss auch nicht vom Arbeitgeber initiiert sein.

Eine für Orchestermusiker mitwirkungspflichtige Veranstaltung "im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers" im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK liegt schon dann vor, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein beliebiger Dritter aus einem von diesem bestimmbaren, nicht rein kulturellen Anlass Veranstalter ist; auf der sich nicht nur, aber auch der Arbeitgeber beispielsweise mit der Aufführung musikalischer Ausschnitte der Spielzeit darstellt.

Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) und des § 7 Abs. 1 Unterabsatz b) TVK müssen nicht kumulativ erfüllt sein.

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