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JuraForum.deUrteileVorschriftenTTVG§ 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag TVG 

Entscheidungen zu "§ 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag TVG"

Übersicht

BAG – Urteil, 4 AZR 203/04 vom 23.03.2005

Ein kraft vertraglicher Vereinbarung in einem Arbeitsverhältnis geltender Firmentarifvertrag verdrängt nach den Regeln der Tarifkonkurrenz als speziellere Regelung einen für das Arbeitsverhältnis kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden - zudem vertraglich in Bezug genommenen - von derselben Gewerkschaft abgeschlossenen Verbandstarifvertrag, auch soweit Ersterer einzelne ungünstigere Regelungen enthält; das Günstigkeitsprinzip ist bei dieser Fallgestaltung nicht anwendbar.

BAG – Urteil, 4 AZR 467/01 vom 16.10.2002

1. Ist im Arbeitsvertrag mit dem tarifgebundenen Arbeitgeber vereinbart, für das Arbeitsverhältnis "gelten die Bedingungen des jeweils gültigen Tarifvertrages", so stellt dies in der Regel eine "Tarifwechselklausel" dar.

2. Mit dieser Tarifwechselklausel wird zunächst auf die Tarifverträge Bezug genommen, an die der Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrages gebunden ist.

3. Eine solche Tarifwechselklausel bewirkt auch, daß an Stelle der Bedingungen dieser Tarifverträge die Normen anderer Tarifverträge anzuwenden sind, an die der Arbeitgeber im Falle des Wechsels seiner Tarifgebundenheit gebunden ist.

4. Die Vereinbarung gemäß Leitsatz 1 stellt zugleich eine Gleichstellungsabrede dar. Endet die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ersatzlos, so gelten die Bedingungen des in Bezug genommenen Tarifvertrages mit dem Stand (statisch) weiter, den sie bei Wegfall der Tarifgebundenheit haben.

BAG – Urteil, 4 AZR 263/01 vom 21.08.2002

Eine dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge, an die der Arbeitgeber an seinem Sitz kraft Verbandszugehörigkeit gebunden ist, ist auch dann eine Gleichstellungsklausel, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieser Tarifverträge beschäftigt wird (Weiterführung von Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

BAG – Urteil, 4 AZR 506/99 vom 25.10.2000

Wird ein branchenfremdes Tarifwerk im Arbeitsvertrag in Bezug genommen, ist eine korrigierende Auslegung der Verweisungsklausel dahin, daß eine Verweisung auf das Tarifwerk erfolgt, dem der Arbeitgeber jeweils unterliegt, nicht möglich. Eine große dynamische Verweisungsklausel liegt nicht vor. Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

BAG – Urteil, 4 AZR 666/98 vom 24.11.1999

Leitsätze:

Nach Ablauf eines eine dynamische Verweisung enthaltenden Tarifvertrages gelten die in Bezug genommenen Normen in der bei Ablauf der Verweisungsnorm geltenden Fassung weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Dies gilt auch bei einer solchen Verweisung auf eine gesetzliche Berechnungsgröße (Fortführung der Rechtsprechung des Senats 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327).

Aktenzeichen: 4 AZR 666/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. November 1999
- 4 AZR 666/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 10 Ca 603/96 -
Urteil vom 5. Juni 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 2 Sa 98/97 -
Urteil vom 31. März 1998

BAG – Urteil, 1 AZR 606/98 vom 19.01.1999

Leitsätze:

1. Die vertragliche Bezugnahme auf tarifvertragliche Regelungen ist nicht an eine Form gebunden. Sie kann sich auch aus einer betrieblichen Übung oder konkludentem Verhalten der Arbeitsvertragsparteien ergeben.

2. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, so ist die Gewährung tariflicher Leistungen im Zweifel so zu verstehen, daß alle einschlägigen Tarifbestimmungen gelten sollen, also auch tarifliche Ausschlußfristen.

Aktenzeichen: 1 AZR 606/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 19. Januar 1999
- 1 AZR 606/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 19 Ca 11886/96 -
Urteil vom 04. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 1481/97 -
Urteil vom 13. Mai 1998

BAG – Urteil, 4 AZR 398/07 vom 04.06.2008

BAG – Urteil, 4 AZR 308/07 vom 04.06.2008

BAG – Urteil, 4 AZR 204/04 vom 23.03.2005

BAG – Urteil, 4 AZR 205/04 vom 23.03.2005

BAG – Urteil, 4 AZR 206/04 vom 23.03.2005


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