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JuraForum.deUrteileVorschriftenTTV ATZ§ 8 TV ATZ 

Entscheidungen zu "§ 8 TV ATZ"

Übersicht

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 18.01 vom 15.05.2002

1. Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.

2. Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 8.01 vom 15.05.2002

Die Mitgliedschaft eines Angestellten im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.

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