Entscheidungen zu "§ 2 Ziff. 2 Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich)"
Nach § 5 TV SozSich sind andere Leistungen als nach § 4 Ziff. 1 TV SozSich, auf die der Arbeitnehmer für Zeiten des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe gegen den bisherigen Arbeitgeber Anspruch hat, auf die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen. Eine Abfindung, durch die der Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden soll, fällt nicht unter die Anrechnungspflicht.
Aktenzeichen: 6 AZR 601/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 20. Mai 1999
- 6 AZR 601/97 -
I. Arbeitsgericht
Gießen
- 2 Ca 82/96 -
Urteil vom 2. Mai 1996
II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 10 Sa 1227/96 -
Urteil vom 26. Mai 1997
Entscheidungen zu weiteren Paragraphen
§ 2 Ziff. 2 Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich)