Die Vergütung eines vollbeschäftigten Angestellten dessen regelmäßige Arbeitszeit durch einen auf der Grundlage des § 15 c BAT-O abgeschlossenen Tarifvertrag verkürzt wird, ermäßigt sich wie bei einem Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem Umfang der Arbeitszeitverkürzung. Dies gilt mangels anderweitiger bezirklicher oder örtlicher Tarifregelung auch für die vermögenswirksamen Leistungen.
Aktenzeichen: 6 AZR 370/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 17. Dezember 1998
- 6 AZR 370/97 -
I. Arbeitsgericht
Jena
- 4 Ca 347/94 -
Urteil vom 23. März 1995
II. Thüringer
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 445/95 -
Urteil vom 29. Januar 1997
Entscheidungen zu weiteren Paragraphen
§ 1 Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Angestellte (TV VL Ang-O) vom 8. Mai 1991