Bei der Berechnung des Betrages, in dessen Höhe das deutsche Ruhegehalt eines Soldaten ruht, der im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung verwendet worden ist, sind mehrere Verwendungsperioden zusammenzurechnen, um die Zahl der "vollendeten Jahre" zu ermitteln.
Urteil des 2. Senats vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 28.99 -
I. VG München vom 31.01.1996 - Az.: VG M 12 K 95.878 -
II. VGH München vom 25.11.1998 - Az.: VGH 3 B 96.780 -