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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStVollzG§ 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG 

Entscheidungen zu "§ 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG"

Übersicht

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 184/05 vom 02.03.2006

Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch nur dann auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, die Gespräche würden zu nicht der Verteidigung dienenden Zwecken, etwa der Geiselnahme des Verteidigers zur Freipressung, missbraucht.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 185/05 vom 02.03.2006

Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch nur dann auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, die Gespräche würden zu nicht der Verteidigung dienenden Zwecken, etwa der Geiselnahme des Verteidigers zur Freipressung, missbraucht.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 2 Ws (Vollz) 17/05 vom 04.07.2006


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