JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > S > StVO > § 22 Abs. 2 S. 1 StVO
| Rechtsgebiete: | BGB, StVZO, StVO |
| Leitsatz: | Aus der sich aus §§ 32 Abs. 2 StVZO, 22 Abs. 2 StVO ergebenden Maximalhöhe von 4 Metern für Fahrzeuge folgt nicht die grundsätzliche Verpflichtung, vor einer Unterschreitung der lichten Durchfahrtshöhe von 4 Metern zu warnen. Entscheidend ist, ob der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Umstände - insbesondere der Verkehrsbedeutung, des Charakters und des äußeren Erscheinungsbildes der Straße - darauf vertrauen durfte, dass eine für 4 m hohe Fahrzeuge ausreichende Durchfahrtshöhe besteht oder im Fall der Unterschreitung dieser Durchfahrtshöhe jedenfalls ausreichende Warnhinweise erfolgen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 92/00 | |
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