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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStrEG§ 8 StrEG 

Entscheidungen zu "§ 8 StrEG"

Übersicht

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 48/09 vom 03.03.2009

Bei einer Verfahrenseinstellung gemäß § 154 b Abs. 3 u. 4 StPO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Eine Haftentschädigung kommt daher nur gemäß § 3 StrEG allenfalls nach Billigkeitsgrundsätzen in Betracht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 449/05 vom 10.11.2005

Zur Entschädigung wegen verbüßter Freiheitsstrafe.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 12 U 334/04 vom 20.01.2005

Dem Betragsverfahren fehlt die erforderliche Grundlage, wenn die Entscheidung des Strafgerichts den in § 8 Abs. 2 StrEG geregelten Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grundentscheidung im Entschädigungsverfahren nicht gerecht wird.

Nicht gemäß § 7 StrEG ersatzfähig sind bloße Reflexschäden, die einem Gesellschafter, der nicht Alleingesellschafter ist, allein durch die Schädigung der Gesellschaft erwachsen.

OLG-CELLE – Urteil, 16 U 192/02 vom 18.03.2003

Die strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 StrEG bindet das Zivilgericht hinsichtlich der Frage nach dem Eigentum an beschlagnahmten Sachen nicht. Die Bindungswirkung erstreckt sich nur auf diejenigen Umstände, die der Strafrichter aufgrund seiner Sachnähe im Rahmen seiner Erkenntnisse über die vorgeworfene Straftat zu berücksichtigen hat.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 Ws 61/2001 vom 24.04.2001

Trifft das Amtsgericht im Rahmen der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht die gebotene Entscheidung über Entschädigungsansprüche nach dem StrEG und legt die Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung sofortige Beschwerde ein, darf das Landgericht, wenn es das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verwirft, die Entscheidung nach dem StrEG nicht nachholen. Geschieht dies doch, steht dem Angeschuldigten im Falle dessen Beschwer die sofortige Beschwerde offen. Diese führt zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Amtsgericht.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 11 W 21/99 vom 30.09.1999

Wer im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen von rechtmäßigen Zwangsmaßnahmen betroffen wird, muß die ihm dadurch zugefügten Nachteile entschädigungslos hinnehmen.

BGH – Beschluss, 3 StR 378/07 vom 11.03.2008

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 702/07 vom 15.01.2008

BGH – Beschluss, 4 StR 540/05 vom 31.01.2006

OLG-ROSTOCK – Beschluss, I Ws 560/04 vom 18.01.2005

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 372/02 vom 23.08.2002

BGH – Beschluss, 4 StR 595/97 vom 04.03.1999

BGH – Beschluss, 4 StR 428/98 vom 03.11.1998

BGH – Beschluss, 2 StR 443/98 vom 09.10.1998


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