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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStrEG§ 6 Abs. 2 StrEG 

Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 2 StrEG"

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 Ws 24/08 vom 21.11.2008

1. Jede verfahrensbeendende Entscheidung muss einen Ausspruch über eine Entschädigung enthalten, wenn im Laufe des Verfahrens eine freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet worden war.

2. Auch die einstweilige Unterbringung nach § 71 Abs. 2, Abs. 4 JGG stellt eine entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme dar, jedenfalls wenn sie auch zur Vermeidung von Untersuchungshaft und zur Verfahrenssicherung erfolgte.

3. Das Beschwerdegericht prüft bei der Anwendung § 6 Abs. 2 StrEG nur das Vorliegen von Ermessensfehlern und ist an die tatsächlichen die Hauptentscheidung tragenden Feststellungen und die rechtliche Bewertung des Tatrichters gebunden.

4. § 6 Abs. 2 StrEG ist auch bei einer Einstellung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG grundsätzlich anwendbar. Meint das Tatgericht, die - rechtmäßig angeordnete- einstweilige Unterbringung habe sich bei dem früheren Angeklagten als erzieherisch wirksam erwiesen, ist eine Anwendung des § 6 Abs. 2 StrEG nicht zu beanstanden.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 28/05 vom 07.12.2005


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