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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStraBEG§ 8 Abs. 1 S. 1 StraBEG 

Entscheidungen zu "§ 8 Abs. 1 S. 1 StraBEG"

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BFH – Urteil, X R 20/07 vom 26.11.2008

1. Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung zunächst ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben.

2. I.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ist eine Tat entdeckt, wenn nach den für den Betroffenen erkennbaren Verdachtsmomenten von der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen ist.

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