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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStPO§ 473 Abs. 1 StPO 

Entscheidungen zu "§ 473 Abs. 1 StPO"

Übersicht

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 66/09 vom 26.02.2009

1. Von der Überbürdung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 476 Abs.3 S.2 Ziff.2 StPO kann nur abgesehen werden, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl BGH NStZ 2000,330).

2. Eine solche Verdachtslage besteht, wenn der Angeklagte nach vollständig durchgeführter Beweisaufnahme verurteilt, seine Revision als offensichtlich unbegründet verworfen und das Urteil lediglich deshalb durch das BVerfG aufgehoben worden ist, weil über Ablehnungsgesuche das erkennende Gericht entschieden hat.

3. Tritt die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten nach Aufhebung des Urteils durch das BVerfG ein, und wird das Verfahren deswegen nicht weiterbetrieben, ist es bei der beschriebenen Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 309/08 vom 14.08.2008

Ein Verteidiger hat die Kosten eines von ihm für den Verurteilten eingelegten, erfolglosen oder später zurückgenommenen Rechtsmittels zu tragen, wenn er dieses ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Verurteilten eingelegt hat. Für die Annahme der letztgenannten Alternative reicht nicht, dass der Verurteilte die Rechtsmittelfrist hat verstreichen lassen.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, Ss 70/07 (78/07) vom 06.02.2008

a. Die gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als sog. Spontanäußerungen auch nach Gebrauchmachen des Angehörigen von dem Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar.

b. Zur indiziellen Wirkung (grober) Fahrfehler für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 20 ZD 8/06 vom 19.11.2007

In förmlichen Disziplinarverfahren nach der Niedersächsischen Disziplinarordnung ist eine Vertretung des Vertreters der Einleitungsbehörde durch Rechtsanwälte nicht möglich; Rechtsbehelfsbelehrungen müssen sich hier auch auf die Form der Anfechtung erstrecken.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 138/07 vom 24.08.2007

Die nach der Rücknahme der Revision ergehende selbständige Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO unterliegt den Beschränkungen des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO. Danach ist die sonst gegen Kostenentscheidungen gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 StPO statthafte sofortige Beschwerde unzulässig, wenn die Hauptentscheidung nicht mehr angefochten werden kann.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 18/06 vom 10.01.2006

Die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wird nicht auf das Fahrverbot angerechnet, wenn und soweit sich der Verurteilte während dieser Zeit in Haft befunden hat.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Ws 171/05 vom 19.04.2005

Bei vollem Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels ist § 473 Abs. 3 StPO mit der Einschränkung anwendbar, dass § 473 Abs. 1 StPO auf die in der nachträglichen Beschränkung liegenden Teilrücknahme sinngemäß anzuwenden ist (Senat, Beschluss vom 07. März 2002 - 1 Ws 547/01 - m. w. Nachw.).

Das gilt auch, wenn das Rechtsmittel nicht wirksam (auf den Rechtsfolgenausspruch) beschränkt werden konnte, weil die Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils zum Tathergang so unzureichend waren, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bildeten und der Angeklagte das Ziel seines Rechtsmittels eindeutig benannt hatte.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 124/05 vom 05.04.2005

Prognosegutachten gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs. 1, 2 StGB dürfen auch durch Psychologen erstattet werden (zu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -).

Bei der Prognoseentscheidung gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs.1, 2 StGB sind ggfls. auch solche Verfahren zu berücksichtigen, die gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder § 154 StPO eingestellt worden sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 126/05 vom 05.04.2005

Prognosegutachten gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs. 1, 2 StGB dürfen auch durch Psychologen erstattet werden (zu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -).

Bei der Prognoseentscheidung gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs.1, 2 StGB sind ggfls. auch solche Verfahren zu berücksichtigen, die gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder § 154 StPO eingestellt worden sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 115/05 vom 21.03.2005

Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, mit der im OWi-Verfahren die Ablehnung eines Beweisantrages gerügt wird.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 21/05 vom 23.02.2005

1. Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

2. Der vom OLG Stuttgart (und 2. Strafsenat des OLG Koblenz) herangezogene "Toleranzenkatalog" des BMVerkehr vom 9. April 1984 (Verkehrsblatt 84, 182 ff.) dient der Festlegung von Maßtoleranzen, die bei Fahrzeugprüfungen zur Erteilung der allgemeinen (§ 20 StVZO) bzw. speziellen (§ 21 StVZO) Betriebserlaubnis noch hingenommen werden können. Sie betreffen die Abweichungen der am Fahrzeug (in der Regel vor dessen Inverkehrbringung) ermittelten Messwerte von den Sollwerten und dienen vor allem der Neutralisierung von "Fertigungssteuerungen und Einstellunterschieden" und damit einem Regelungszweck, der mit der (Einzel-)Messung (Wiegung) eines in Betrieb befindlichen, beladenen Fahrzeugs zur Ermittlung von dessen tatsächlichem aktuellem Gesamtgewicht ersichtlich nichts zu tun hat.

3. Eine Messung mittels gültig geeichter und vorschriftsmäßig bedienter Waage ist richtig; es ist dann nur noch der für diese spezielle Waage ermittelte und im Eichschein vermerkte Eichfehler-Grenzwert zu berücksichtigen und nach Maßgabe des belastungsabhängigen Multiplitators als sog. Verkehrsfehler, der beim Betrieb auch einer geeichten Waage aufgreten kann, in Abzug zu bringen. Für einen weitergehenden Abzug wegen sonstiger (unbenannter) "Systemimmanenter Messfehler" ist daneben kein Raum mehr.

BAYOBLG – Beschluss, 6St ObWs 3/04 (11) vom 23.09.2004

1. Beantragt der Angeklagte die Beiordnung seines "auswärtigen" Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger ist in der Regel das Auswahlermessen des Vorsitzenden auf dessen Beiordnung beschränkt, wenn der Vorgeschlagene die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtlichen Beistands und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes erfüllt. Der Angeklagte ist, auch wenn die Beiordnung bereits mit der Anzeige des Mandats beantragt wird, nicht verpflichtet, das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses im Einzelnen darzulegen. Ein solches ist bereits auf Grund der Beauftragung als Wahlverteidiger zu vermuten und kann nur bei konkreten Anhaltspunkten widerlegt werden. Das Recht des Angeklagten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens hat grundsätzlich Vorrang.

2. Beschwerdeentscheidungen im Rahmen einer Pflichtverteidigerbestellung sind mit einer Kosten- und erforderlichenfalls Auslagenentscheidung zu versehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 175/04 vom 28.06.2004

Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 1 Ss 26/04 vom 10.05.2004

Zu den Anforderungen an Art und Ausmaß drpgenbedingter Ausfallerscheinungen zur Annahme dorgenbedingter Fahrunsicherheit beim Führen eins Kraftfahrzeugs.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 588/03 vom 30.12.2003

Bei mehreren Wahlverteidigern ist es grundsätzlich zulässig und sachgerecht, den am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen; die Reihenfolge, in der sich die Verteidiger zur Akte gemeldet haben, ist für die Auswahl des Pflichtverteidigers in der Regel nicht bedeutsam.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 Ws 328/03 vom 24.09.2003

Die Anordnung in einem Bewährungsbeschluss, dass der Verurteilte jeden Wechsel der Wohnung oder des Aufenthalts dem Gericht mitzuteilen habe, stellt eine Weisung im Sinne von § 56 c StGB dar, deren Nichtbefolgung den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen kann; vor Erlass eines Sicherungshaftbefehls sind vorläufige Maßnahmen zu treffen, um sich der Person des Verurteilten zu versichern.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss OWi 162/03 vom 05.08.2003

Die Verurteilung wegen eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes kann sich auch auf ein Geständnis des Betroffenen stützen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 15/03 vom 20.01.2003

Die weitere Beschwerde ist auch gegen einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl statthaft.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 1 Ws 268/02 vom 13.01.2003

Ein kostenrechtlicher Erfolg im Rechtsmittelverfahren entfällt nicht dadurch, dass die ihn ausschließlich oder mitverursachenden Tatsachen erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung entstanden sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 498/02 vom 05.08.2002

Auf eine vorsätzlich begangene Trunkenheitsfahrt kann nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Ws 547/01 vom 07.03.2002

Bei vollem Erfolg einer nachträglich beschränkten Berufung richtet sich die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 473 Abs. 1 und Abs 3 StPO.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 2 Ss (S) 32/01 vom 14.12.2001

Auch in Fällen nicht alkoholbedinger fahrlässiger Tötung kann die Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen in Betracht kommen, wenn aufgrund bewusst leichtfertiger Fahrweise ein hohes Verkehrsrisiko eingegangen worden ist.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 1 Ss 67/01 vom 20.11.2001

Eine Verschärfung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht ist auch auf eine Revision des Angeklagten möglich.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 213/2001 vom 02.10.2001

Der Senat ist in Ausübung der von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vorausgesetzten Prüfungskompetenz nicht der Überzeugung, dass die mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2043 ) neu festgesetzte Arbeitsentgeltregelung mit der Verfassung nicht in Einklang steht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 989/00 vom 02.10.2001

Bei einer Verurteilung nach § 24 a StVG, der eine Atemalkoholmessung zugrunde liegt, reicht es grundsätzlich aus, wenn in den Urteilsgründen lediglich Messmethode und Atemalkoholwerte mitgeteilt werden. Die turnusgemäße Eichung des benutzten Gerätes und die Einhaltung der Verfahrensbestimmungen muss, wenn keine Einwände insoweit erhoben werden, nicht dargelegt werden (Abweichung von OLG Hamm, Beschluss vom 18. 7. 2001, 2 Ss OWi 455/01 = ZAP-EN-Nr. 428/2001 = VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 352/01 vom 09.07.2001

Eine zur Haftverschonung geleistete Sicherheit wird nicht bereits dadurch frei, dass die Voraussetzungen des Haftbefehls nicht mehr vorliegen, sondern erst durch dessen formelle Aufhebung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws (B) 191/01 OWiG vom 12.06.2001

Die bloße Mitbenutzung von Wohnraum zu freiberuflichen Zwecke stellt keine Zweckentfremdung dar. In der Umnutzung einiger Räume ohne Baugenehmigung liegt aber ein Verstoß gegen die Hessische Bauordnung.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 1037/2000 vom 23.11.2000

Leitsatz:

1. Unter Beschäftigung i.S.d. § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III sind ausschließlich Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zu verstehen.

2. Gefälligkeitsverhältnisse unterliegen nicht der Arbeitserlaubnispflicht gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III

3. Die Erbringung einer Tätigkeit und die gewährten Sachbezüge müssen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 59/2000 vom 05.05.2000

Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, wenn neue Verurteilungen zu Bewährungsstrafen vorliegen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 60/2000 vom 05.05.2000

Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, wenn neue Verurteilungen zu Bewährungsstrafen vorliegen.

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