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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStPO§ 463 Abs. 2 S. 1 StPO 

Entscheidungen zu "§ 463 Abs. 2 S. 1 StPO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 252/08 vom 10.03.2008

Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.

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