Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenSStPO§ 344 I StPO 

Entscheidungen zu "§ 344 I StPO"

Übersicht

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 264/01 vom 25.09.2001

Bleibt bei Fehlen ausdrücklicher Revisionsanträge auch nach Auslegung der Revisionsschrift unklar, inwieweit das angefochtene Urteil nach dem Willen des Angeklagten überprüft werden soll, ist die Revision unzulässig.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 1 Ss 319/00 vom 29.03.2001

Leitsatz:

1. Eine Beschränkung der Revision innerhalb des Rechtsfolgenanspruchs auf die unterbliebene Entziehung der Fahrerlaubnis ist unwirksam.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen trotz Vorliegens einer Katalogtat gem. § 69 Abs. 2 StGB von der Entziehung der Fahrerlaubnis ausnahmsweise abgesehen werden kann.

3. Der Gefährdungsvorsatz gem. § 315 c Abs. 1 StGB muss sich auf eine konkrete Verfahrenssituation beziehen. Er muss zwar nicht den Eintritt eines Schadens umfassen; erforderlich ist jedoch, dass der Täter die Umstände kannte, die zu einer bestimmten Gefährdung geführt haben, die also die Schädigung als naheliegende Möglichkeit erscheinen ließen (vgl. auch BGHSt. 22, 67, 74).

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 344 I StPO" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum