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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStPO§ 331 Abs. 2 StPO 

Entscheidungen zu "§ 331 Abs. 2 StPO"

Übersicht

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-3 Ws 524/06 vom 27.11.2006

Die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kann vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, wenn eine derartige Beschränkung nicht nach allgemeinen Grundsätzen wegen enger Verknüpfung einer möglichen Maßregelanordnung mit dem sonstigen Inhalt des angefochtenen Urteils ausgeschlossen ist (offen gelassen: BGH NStZ-RR 2003, 18).

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 64/06 vom 17.03.2006

1. Ist wegen derselben Tat die Vollstreckung sowohl einer (Rest-) Freiheitsstrafe als auch einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt ausgesetzt. so ist über den auf eine neue rechtwidrige Tat gestützten Widerruf der Aussetzungen im Verbund hinsichtlich sowohl der Strafe als auch der Maßregel zu entscheiden.

2. Verhält sich der erstinstanzliche Widerrufsbeschluss nur zur Vollstreckungsaussetzung der Freiheitsstrafe, so hat wegen des einheitlichen Entscheidungs- und Beschwerdegegenstandes da Beschwerdegericht jedenfalls bei unbeschränkt eingelegter sofortiger Beschwerde auch über den Widerruf der wegen derselben Tat erfolgten Aussetzung der Unterbringungsvollstreckung zu entscheiden. Dieser Widerruf ist durch ein Verschlechterungsverbot nicht gehindert.

BGH – Beschluss, 3 StR 458/08 vom 07.01.2009

BGH – Beschluss, 1 StR 481/07 vom 24.10.2007

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 AR 141/05 - 5 Ws 65/05 vom 14.02.2005

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 1 Ss 7/03 vom 20.02.2003


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