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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStPO§ 142 Abs. 1 S. 3 StPO 

Entscheidungen zu "§ 142 Abs. 1 S. 3 StPO"

Übersicht

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 279/03 vom 20.11.2003

Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 StPO ist auch zu berücksichtigen, ob gegen den Beschuldigten noch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer ggf. eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt. Die insgesamt drohende Dauer der Strafvollstreckung kann nicht unberücksichtigt bleiben.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 1 Ws 470/07 vom 14.11.2007


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