Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenSStGB§ 264 a Abs. 1 StGB 

Entscheidungen zu "§ 264 a Abs. 1 StGB"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 42/04 vom 05.08.2004

1. Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen einer im Gerichtsbezirk begangenen unerlaubten Handlung ergibt, sind nicht bereits dann schlüssig behauptet, wenn bei summarischer Prüfung das Bestehen eines Anspruchs als nicht abwegig erscheint oder nach dem Klagevorbringen zumindest ernsthaft zu erwägen ist. Ein Anspruch aus unerlaubter Handlung ist vielmehr nur dann schlüssig dargelegt, wenn der als wahr zu unterstellende Sachvortrag der klagenden Partei die Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung auch bei umfassender Prüfung der Rechtslage ausfüllt.

2. Das "Machen" unrichtiger vorteilhafter Angaben oder Verschweigen nachteiliger Tatsachen hinsichtlich anlageerheblicher Umstände im Sinne des § 264a StGB ist abgeschlossen und damit beendet, sobald die unrichtigen Prospekte einem größeren Kreis von potentiellen Anlegern aufgrund eines Handelns des Täters zugänglich sind; der Vertrieb des Prospekts gehört nach dessen erstmaliger Veröffentlichung nicht mehr zur Tathandlung.

3. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Verschweigens nachteiliger Tatsachen im Sinne des § 264a StGB.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 20 U 2052/07 vom 18.07.2007

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-6 U 158/03 vom 15.07.2004


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 264 a Abs. 1 StGB" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum